Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und zu unterstützen. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich sowohl durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sowie die jeweiligen Aufgabengebiete sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) aufgeführt.
Wir beraten Unternehmen, die gemäß Unfall-Verhütungsvorschrift BGV A2 bzw. DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen müssen.
Bei weiteren Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns, oder schreiben Sie eine E-Mail.