Abfallpressen und Geräte müssen nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien der BGR 186 Nr. 6.1 einmal pro Jahr überprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.
UVV-Prüfung von Abfallcontainern
Abrollcontainer, Presscontainer, stationäre Pressen, Absetzmulden etc. müssen jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden.
Unsere Prüfungen beinhalten im Einzelnen:
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