Brandschutz

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb.
Die Verkaufsstättenverordnung sowie die Industriebaurichtlinie fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers eine Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes/einer Organisation, z.B. Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes,
  • usammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer,
  • Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan,
  • Individuelle Erstellung von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096
  • Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen.

Sollten Sie noch keinen Brandschutzbeauftragten haben, so sind wir als überbetrieblicher Dienstleister bereit, diese Aufgaben bei Ihnen im Betrieb durchzuführen.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen und richtig beurteilen.

Er muss neben der persönlichen auch die fachmännische Eignung besitzen.

Bei weiteren Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns, oder schreiben Sie eine E-Mail.